Da sich meine KlientInnen in verschiedenen beruflichen Situationen und Hierarchien befinden, habe ich mich für einen variablen Stundensatz entschieden, der sich an deren Lebenssituation orientiert. Für eine 60-minütige Sitzungen liegt dieser zwischen 130 und 190 Euro.
Die Kosten für ein Coaching werden nicht von den Krankversicherungen übernommen, da es sich um keine Heilbehandlung handelt. Aus diesem Grund ist Coaching auch nicht von der Mehrwertsteuer befreit, auf den Rechnungsbetrag sind somit 19% Mehrwertsteuer aufzuschlagen.
Manche Firmen bieten eine Unterstützung bei den Kosten für einen externen Coach an, informieren Sie sich hierzu in Ihrer Personalabteilung! Außerdem können die Kosten für Coaching in vielen Fällen als Werbungskosten oder Betriebsausgaben von der Steuer abgesetzt werden. Ihr Steuerberater gibt Ihnen hierzu bei Bedarf mehr Informationen.