Ablauf

Erstkontakt

Der erste Kontakt erfolgt in der Regel telefonisch oder per E-Mail. Gerne nehme ich dabei schon einmal Ihr Anliegen auf und vereinbare mit Ihnen einen Termin für ein unverbindliches Gespräch zum Kennenlernen.

1.
Erstgespräch

Im ersten Gespräch interessiere ich mich für Ihr Anliegen, die Entwicklungsumstände der Problematik, Ihre Ziele, Ihre Ressourcen und Ihre derzeitige Lebenssituation. Außerdem haben Sie die Gelegenheit, Fragen zu stellen. Ich gebe Ihnen Rückmeldung sowie eine erste Einschätzung und bespreche mit Ihnen grundlegend das weitere Vorgehen. Wir beide sollten dabei ein Gefühl dafür entwickeln, ob wir uns eine erfolgreiche Zusammenarbeit vorstellen können.

2.
Diagnostik

In der Regel ist in den ersten Stunden der Einsatz von diagnostischen Fragebögen hilfreich, um eine genauere Einschätzung der Schwere der Problematik zu erhalten und den Therapieerfolg zu messen, wenn die Fragebögen zu einem späteren Zeitpunkt erneut bearbeitet werden.

3.
Probatorik

In den ersten fünf Stunden – diese werden auch probatorische Sitzungen genannt - sollten wir gemeinsam einen guten Überblick über relevante Aspekte Ihrer Lebensgeschichte, die Entwicklung der Problematik, die Ziele und die geplanten Methoden erarbeitet haben.

4.
Therapie

In den Therapiestunden, der eigentlichen Veränderungsphase, wenden wir therapeutische Methoden an und achten dabei auf eine positive Zusammenarbeit. Akute Situationen aus dem Alltag sollten Vorrang haben, und wir sollten uns genug Raum für Spontanität lassen, da sich oftmals gerade daraus die wertvollsten Sitzungen ergeben. Ich interessiere mich regelmäßig für Ihr Feedback, etwa wovon Sie in der Therapie gerne weniger oder mehr hätten und wie Sie die Zusammenarbeit mit mir erleben.

5.
Abschluss

Nach der Arbeitsphase werden wir die Erfolge durch eine Ausdehnung der Sitzungsintervalle stabilisieren. Eine Beendigung der Therapie sollte in jedem Fall – insbesondere auch bei möglicherweise auftretenden Unzufriedenheiten oder Ängsten bezüglich der Therapie – gemeinsam besprochen werden, da ein vorzeitiger Wunsch nach einem Therapieende in erster Linie auf Probleme in unserer Zusammenarbeit hindeuten könnte, wofür wir vielleicht eine Lösung erarbeiten können.

6.
Sitzecke in der Praxis
Wie lange dauert eine Psychotherapie?

Da jeder Mensch und jede Lebenssituation anders sind, gibt es auf diese Frage keine allgemeine Antwort. Das Ziel einer Psychotherapie ist stets, die KlientInnen anhand von so wenigen Sitzungen wie möglich und so vielen Sitzungen wie nötig zur Expertin oder zum Experten für die eigene Problematik zu machen.

 

Eher weniger Stunden werden in der Regel bei akuten und neu aufgetretenen psychischen Symptomen benötigt, eher mehr Stunden bei chronifizierten und tiefer gehenden Problematiken, welche beispielsweise die Bedürfnisbefriedigung, die emotionale Kompetenz oder die Gestaltung sozialer Beziehungen betreffen.

Kosten

Die Kosten für meine psychotherapeutischen Leistungen basieren auf der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die im vollen Umfang auf der Website der Psychotherapeutenkammer Bayern einzusehen ist.

Da ich eine Privatpraxis betreibe, kann ich leider nicht direkt mit den Gesetzlichen Krankenkassen abrechnen.

In Ausnahmefällen erstatten die Gesetzlichen Krankversicherungen die Behandlungskosten in Privatpraxen im sogenannten „Kostenerstattungsverfahren“, wenn Sie eine unzumutbar lange Wartezeit bei Kassentherapeut*innen und damit ein „Systemversagen“ nachweisen können.

Der Antrag auf Kostenerstattung muss vor Beginn der Psychotherapie von Ihnen bei der gesetzlichen Krankenkasse selbst gestellt werden, ich bin Ihnen hierbei jedoch gerne unterstützend behilflich. Mehr Informationen zum Kostenerstattungsverfahren finden Sie hier

In der Regel übernehmen die Privaten Krankenversicherungen die Kosten für die ersten fünf sogenannten „probatorischen Sitzungen“. Ob und in welchem Umfang die Kosten für die anschließenden Therapiesitzungen von Ihrer Privaten Krankenversicherung erstattet werden, hängt von Ihrem jeweiligen Versicherungsvertrag ab.

 

Ein Anruf bei Ihrem Versicherer wird Ihnen die notwendigen Informationen geben. Einige Versicherungen verlangen nach den probatorischen Sitzungen einen Fragebogen oder einen ausführlichen Antrag auf Kostenübernahme. Hierbei bin ich Ihnen gerne behilflich.

Im Falle einer Kostenerstattung durch die Beihilfe möchte die Beihilfestelle nach den ersten fünf probatorischen Sitzungen einen Bericht von mir.

 

Wenn uns eine Kurzzeittherapie im Umfang von maximal 24 Sitzungen zum Erreichen der Therapieziele ausreichend erscheint, genügt die Mitteilung der Diagnose und des Therapiebeginns.

 

Soll die Kostenübernahme für eine Langzeit-Therapie im Umfang von bis zu 60 Sitzungen beantragt werden, ist ein ausführlicher Bericht zur Vorgeschichte, aktuellen Situation und zur Therapieplanung erforderlich. Diesen erstelle ich im Bedarfsfall gerne für Sie.

Sollte eine eigene Übernahme der Therapiekosten zu Ihrer finanziellen Situation passen, bietet dies für Sie wesentliche Vorteile: Sie sind nicht an die Bewilligungen und Stundenkontingente einer Krankenversicherung gebunden und die Therapie wird nicht beim Versicherer aktenkundig. Sie erhalten dann in regelmäßigen Abständen eine Privatrechnung.

Terminausfall

Bei einem vereinbarten Termin reserviere ich die Zeit exklusiv für Sie. Um einen reibungslosen Praxisablauf zu gewährleisten und Interessent*innen auf der Warteliste so bald wie möglich einen Termin anbieten zu können, ist es notwendig, dass Sie mindestens 48 Stunden vor dem Termin eine eventuelle Änderung mitteilen.

 

Wenn dies einmal nicht möglich sein sollte, berechne ich unabhängig von dem Grund der Absage ein Ausfallhonorar in Höhe von 100,- Euro. Dieses wird von den Krankenversicherungen nicht erstattet.